|
Angaben zur Lehrverpflichtung für die Dozenten FB1 gemäß §29 BremHG
Termine:
Abgabe der Lehrverpflichtungen bis: 31. Juli 2011, Prüfung der LV-Erklärungen bis Oktober 2011.
Diplomarbeiten können in der LV-Erklärung nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte verwenden Sie den neuen Vordruck zur Abgabe Ihrer Erklärung.
Freistellung für Akkredtitierung/Reakkreditierung (Antrag auf Freistellung erforderlich):
-
Akkreditierung (1 SWS), einmalig für die Erstellung der Akkreditierungsunterlagen. Die Freistellung kann aufgeteilt werden.
-
Reakkreditierung (0,5 SWS).
Freistellung für Studienkommission/Prüfungskommission (ab WS2010/11; für die Freistellung ist unerheblich, ob Kommissionen zusammengelegt werden oder einzeln bestehen):
Zum Ende des akademischen Jahres (WS10/11+SS11) ist die Lehrverpflichtung von allen hauptamtlichen Lehrkräften für besondere Aufgaben und den Professoren/Honorarprofessoren beim Dekanat einzureichen. Das Dekanat hat die Angaben zu prüfen und an das Rektorat weiterzuleiten. Die rechtlichen Bestimmungen in Form der "Lehrverpflichtungs- und Nachweisverordnung" sowie Vordrucke zur Abgabe der Lehrverpflichtungsnachweise können hier kopiert werden (durch Maus-Klick auf das entprechende Icon).
[1] Lehrverpflichtungs- und Nachweisverordnung
des Landes Bremen (LVNV) |
 |
[2] Lehrverpflichtungsverordnung der
Hochschule Bremerhaven (LVHSBHV) |
 |
| [3] Lehrverpflichtungsnachweis 10/11 (Excel) |
 |
Wir bitten, folgende Punkte zu beachten:
- Bitte verwenden Sie nur den Excel-Vordruck [3].
- Anrechenbar sind ausschließlich CNW-konforme Lehrveranstaltungen.
- Verwenden Sie bitte ausschließlich die Kürzel der Lehrveranstaltungen gemäß Stundenplan; eine Prüfung gegen den Stundenplan ist sonst nur schwer möglich.
- Falls Lehrveranstaltungen von mehreren Dozenten durchgeführt werden, geben Sie bitte alle beteiligten Lehrpersonen sowie Ihren Anteil an der Lehrveranstaltung an.
- Diplomarbeiten/Masterarbeiten sind auf die Lehrverpflichtung grundsätzlich nicht mehr anrechenbar.
- Falls der Dienstantritt neuberufener Lehrkräfte oder Professoren nicht auf den September fällt, reduziert sich die Lehrverpflichtung entsprechend.
- Anrechenbar auf die Lehrverpflichtung sind nur die im Studienplan vorgesehenen Lehrveranstaltungen sowie Wahlpflichtfächer, für die ein Nachweis über die Teilnehmerzahl (>= 5) vorliegt oder eine Genehmigung des Fachbereichsrats/Dekan besteht.
- Ermäßigungen können nur berücksichtigt werden, wenn für den betreffenden Zeitraum ein vom Rektorat genehmigter Antrag auf Ermäßigung vorliegt.
- Jede Vorlesungsveranstaltung und jede Laborgruppe ist in eine eigene Zeile einzutragen. Falls also ein Labor aufgrund der Studierendenzahl mehrfach stattgefunden hat, so sind entsprechend viele Zeilen auszufüllen (bitte die Anzahl der Studierenden angeben).
- Falls eine Lehrveranstaltung von mehreren Dozenten durchgeführt wurde, so sind alle Dozenten mit ihrem prozentualen Anteil anzugeben. Falls eine Dozentengruppe für eine Lehrveranstaltung verantwortlich ist (z.B. Kolloquien), erfolgt die Aufteilung in der Regel durch den Sprecher der Studienkommission.
- Für eine Überprüfung maßgeblich ist der Stundenplan. Das Dekanat hat die Übereinstimmung der Lehrverpflichtungsnachweise mit dem Stundenplan zu prüfen und ggf. Korrekturen im Lehrverpflichtungsnachweis oder Stundenplan vorzunehmen. Bitte überprüfen Sie auch selbst, ob Ihre Lehrveranstaltungen vollständig im Stundenplan eingetragen sind. Die entsprechenden Stundenpläne sind auf den Webseiten des FB1 zu finden.
- Für alle Lehrveranstaltungen sind die offiziellen Abkürzungen sowie die Semestergruppen anzugeben.
- Die neue LVNV (s.o.) sieht die Erfüllung der Lehrverpflichtung innerhalb eines Jahres vor. Der Ausgleich ist allerdings für Dozenten mit einer hohen Überstundenzahl nicht durchführbar, so dass eine Sonderregelung in diesem Jahr getroffen werden soll. Dies erfordert eine zeitige Abgabe und Prüfung der Lehrverpflichtungsnachweise. Rektorat und Dekanat bitten deshalb, die Nachweise möglichst schnell einzureichen und Rückfragen umgehend zu beantworten.
LVV-Team: Birgit Rauch (Tel: -151), Roland Behrens (Tel. -150)
|