Praktische Ausbildung
Diese Ausbildungsgänge richten sich nach Landesrecht und nach der Schiffsoffiziers-Ausbildungsverordnung (SchOffzAusbV) mit den Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum technischen Schiffsdienst auf Kauffahrteischiffen gemäß § 5 Abs. 2 SchOffzAusbV und die Bachelor- bzw. staatliche Abschlussprüfung ist die Berufseingangsprüfung zur Ausstellung des Befähigungszeugnisses zum technischen Schiffsdienst gemäß § 5 Abs. 2 SchOffzAusbV.
Praktische Ausbildung und Seefahrtzeiten zum Erwerb des technischen Befähigungszeugnisses gemäß SchOffzAusbV
Abschluss der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker
oder
Ausbildungsabschluss in einem einschlägigen Metall- oder Elektroberuf und 12 Monate Seefahrtzeit im Maschinendienst
oder
Ausbildung als Technischer Offiziersassistent (TOA) nach den Richtlinien der B (18 Monate)
oder
26 Wochen technisches Vorpraktikum in metallverarbeitenden Berufen und Seefahrtzeit von mindestens 12 Monaten, die auch als schulrechtliches Praktikum oder in Form von Praxissemestern im Maschinendienst während der Ausbildung an der nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungsstätte abgeleistet werden können.
* In Kooperation mit unseren Partnern
Technisches Vorpraktikum (26 Wochen) in metallverarbeitenden Berufen.
Zu empfehlen ist dieses technische Praktikum in Betrieben, bei denen Schiffsmaschinen gebaut oder repariert werden.
Anfragen können u.a. gerichtet werden an:
Gemeinnützige Gesellschaft Trainingszentrum MS "EMSSTROM" mbH
z. Hd. Herrn Kapitän Peter Grunau (Schulleiter)
Handelshafen D-26789 Leer
Tel.: 0491-9791880