Angaben zur Lehrverpflichtung für die Dozenten FB1 gemäß §29 BremHG
Termine:
Abgabe der Lehrverpflichtungserklärungen: bis 31. Juli 2024, Prüfung der LV-Erklärungen: bis 30. September 2024
Abschlussarbeiten können in der LV-Erklärung auf den dafür vorgesehenen Seiten berücksichtigt werden. Bitte verwenden Sie den neuen Vordruck zur Abgabe Ihrer Erklärung.
Freistellung für Akkredtitierung (Antrag auf Freistellung erforderlich):
Freistellung für Studienkommission/Prüfungskommission; für die Freistellung ist unerheblich, ob Kommissionen zusammengelegt werden oder einzeln bestehen):
Freistellungsantrag Formular (bitte melden Sie sich vorher auf der Lehrplattform Elli an):
https://elli.hs-bremerhaven.de/ilias.php?ref_id=314468&cmd=render&cmdClass=ilrepositorygui&cmdNode=yd&baseClass=ilRepositoryGUI
Zum Ende des akademischen Jahres (WiSe 2023/24 und SoSe 2024) ist die Lehrverpflichtung von allen hauptamtlichen Lehrkräften für besondere Aufgaben und den Professoren/Honorarprofessoren beim Dekanat einzureichen. Das Dekanat hat die Angaben zu prüfen und an das Rektorat weiterzuleiten. Die rechtlichen Bestimmungen in Form der "Lehrverpflichtungs- und Nachweisverordnung" sowie Vordrucke zur Abgabe der Lehrverpflichtungsnachweise können hier kopiert werden (durch Maus-Klick auf das entsprechende Icon).
Wir bitten, folgende Punkte zu beachten:
-
- Bitte verwenden Sie nur den Excel-Vordruck [3] (Update!).
- Anrechenbar sind ausschließlich CNW-konforme Lehrveranstaltungen.
- Verwenden Sie bitte ausschließlich die Kürzel der Lehrveranstaltungen gemäß Stundenplan; eine Prüfung gegen den Stundenplan ist sonst nur schwer möglich. Zusätzlich sind die Semestergruppen anzugeben.
- Falls Lehrveranstaltungen von mehreren Dozenten durchgeführt werden, geben Sie bitte alle beteiligten Lehrpersonen sowie Ihren Anteil an der Lehrveranstaltung an.
- Falls der Dienstantritt neuberufener Lehrkräfte oder Professoren nicht auf den September fällt, reduziert sich die Lehrverpflichtung entsprechend.
- Anrechenbar auf die Lehrverpflichtung sind nur die im Studienplan vorgesehenen Lehrveranstaltungen sowie Wahlpflichtfächer, für die ein Nachweis über die Teilnehmerzahl (>= 5) vorliegt oder eine Genehmigung des Studiendekan besteht.
- Ermäßigungen können nur berücksichtigt werden, wenn für den betreffenden Zeitraum ein vom Rektorat genehmigter Antrag auf Ermäßigung vorliegt.
- Jede Vorlesungsveranstaltung und jede Laborgruppe ist in eine eigene Zeile einzutragen. Falls also ein Labor aufgrund der Studierendenzahl mehrfach stattgefunden hat, so sind entsprechend viele Zeilen auszufüllen.
- Falls eine Lehrveranstaltung von mehreren Dozenten durchgeführt wurde, so sind alle Dozenten mit ihrem prozentualen Anteil anzugeben. Falls eine Dozentengruppe für eine Lehrveranstaltung verantwortlich ist (z.B. Kolloquien), erfolgt die Aufteilung in der Regel durch den Sprecher der Studienkommission.
- Für eine Überprüfung maßgeblich ist der Stundenplan. Das Dekanat hat die Übereinstimmung der Lehrverpflichtungsnachweise mit dem Stundenplan zu prüfen und ggf. Korrekturen im Lehrverpflichtungsnachweis oder Stundenplan vorzunehmen. Bitte überprüfen Sie auch selbst, ob Ihre Lehrveranstaltungen vollständig im Stundenplan eingetragen sind. Die entsprechenden Stundenpläne sind auf den Webseiten des FB1 zu finden.
- Die neue LVNV (s.o.) sieht die Erfüllung der Lehrverpflichtung innerhalb eines Jahres vor. Für den Ausgleich von Überstunden können Lehraufträge erteilt werden.
LVV-Team: Birgit Rauch (Tel: -151), Rainer Benning (Tel. -154)
|